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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/02/0416 E 27. Jänner 1995 RS 1 (hier mit Zusatz: "Nichts anderes kann gelten, wenn, auf die in der Verhandlungsschrift weiter vorne enthaltene Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes verwiesen wird.")Stammrechtssatz
Es ist nicht rechtswidrig, wenn die Behörde anläßlich der Abfassung der Niederschrift über die Verkündung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses hinsichtlich der Tatanlastung (teilweise) auf den Inhalt der Aufforderung zur Rechtfertiung als Beschuldigter verweist (Hinweis E 19.3.1990, 85/18/0174).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007050094.X01Im RIS seit
08.05.2009Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009