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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §67a Abs1 Z2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Überlegungen zur Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, aus dem Erkenntnis vom 19. September 2006, Zl. 2005/06/0018, in gleicher Weise im Fall einer durch die Sicherheitsbehörden vorgenommenen Anhaltung wegen eines strafrechtlichen Tatverdachtes nach dem SMG, während der es zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung des Verdächtigen kommt, gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005060271.X01Im RIS seit
27.05.2009Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009