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L34007 Abgabenordnung TirolNorm
B-VG Art132;Rechtssatz
Aus der Bestimmung des § 49 TLAO ergibt sich ungeachtet der im Berufungsverfahren der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 207 TLAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung, dass die Entscheidung über Berufungen dem Gemeindevorstand als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Wird daher im Zuge eines Berufungsverfahrens der Antrag auf Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Devolutionsantrag) gestellt, geht dieser wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des § 27 VwGG iVm Art. 132 B-VG und nicht unter die des § 234 TLAO (vgl. die zur Bundesabgabenordnung ergangenen hg. Erkenntnisse vom 31. Mai 2006, 2006/13/0075, und vom 29. Mai 1996, 92/13/0301).Aus der Bestimmung des Paragraph 49, TLAO ergibt sich ungeachtet der im Berufungsverfahren der Abgabenbehörde erster Instanz nach Paragraph 207, TLAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung, dass die Entscheidung über Berufungen dem Gemeindevorstand als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Wird daher im Zuge eines Berufungsverfahrens der Antrag auf Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Devolutionsantrag) gestellt, geht dieser wegen der für Berufungsentscheidungen bereits ex lege bestehenden Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz ins Leere. Die Verletzung der Pflicht zur Entscheidung über Rechtsmittel fällt vielmehr unter die Sanktion des Paragraph 27, VwGG in Verbindung mit Artikel 132, B-VG und nicht unter die des Paragraph 234, TLAO vergleiche die zur Bundesabgabenordnung ergangenen hg. Erkenntnisse vom 31. Mai 2006, 2006/13/0075, und vom 29. Mai 1996, 92/13/0301).
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007160189.X01Im RIS seit
09.07.2009Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010