Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Für die Beantwortung der Frage der verwendungsgruppenüberschreitenden Verwendung ist das in der Anlage 1 zum BDG 1979 positivierte Vorbildungsprinzip maßgebend:
unter Heranziehung eines Sachverständigen ist die Tatsachenfrage zu klären, welche Anforderungen dieser Arbeitsplatz an den Ausbildungsstand stellt (Hinweis E vom 17. November 2004, 2004/12/0052, vom 28. März 2007, 2006/12/0106, sowie vom 28. März 2008, 2007/12/0043).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120090.X01Im RIS seit
31.07.2009Zuletzt aktualisiert am
01.04.2016