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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs3 impl;Rechtssatz
Ein Verlust der Parteistellung gemäß § 22 Abs. 2 letzter Satz NÖ BauO 1996 kann nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen hingewiesen wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2004, Zl. 2002/05/1371).Ein Verlust der Parteistellung gemäß Paragraph 22, Absatz 2, letzter Satz NÖ BauO 1996 kann nur dann eintreten, wenn die betroffene Partei bei der nachweislichen Verständigung vom Einlangen des Baubewilligungsantrages auf diese Rechtsfolge bei nicht fristgerechter Erhebung von Einwendungen hingewiesen wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2004, Zl. 2002/05/1371).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050112.X04Im RIS seit
01.09.2009Zuletzt aktualisiert am
29.10.2015