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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Rechtsirrtum muss die Bf erklären, wieso sie sich überhaupt angesichts der ständigen Rechtsprechung des VwGH in Fällen der Prostituiertentätigkeiten im Rahmen von Bordellen oä Etablissements in einem Rechtsirrtum hat befinden können. Im Hinblick auf die langjährig einheitliche höchstgerichtliche Judikatur (Hinweis E 8. August 2008, 2008/09/0002) zur Qualifizierung von in Bordellen tätigen Prostituierten als arbeitnehmerähnlich iSd § 2 Abs. 2 AuslBG waren keine Zweifel angebracht (eine andere rechtliche Qualifikation mag in Fällen der nicht an derartige Etablissements gebundenen Prostitution denkbar sein, weil es eben bei Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit besonders auf die wirtschaftliche Verknüpfung der Tätigkeit der Ausländerinnen mit dem Bar- oder Bordellbetrieb, in welchem sie tätig werden, ankommt; Hinweis E 29. November 2007, 2007/09/0231; E 9. Oktober 2006, 2005/09/0086).Im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Rechtsirrtum muss die Bf erklären, wieso sie sich überhaupt angesichts der ständigen Rechtsprechung des VwGH in Fällen der Prostituiertentätigkeiten im Rahmen von Bordellen oä Etablissements in einem Rechtsirrtum hat befinden können. Im Hinblick auf die langjährig einheitliche höchstgerichtliche Judikatur (Hinweis E 8. August 2008, 2008/09/0002) zur Qualifizierung von in Bordellen tätigen Prostituierten als arbeitnehmerähnlich iSd Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG waren keine Zweifel angebracht (eine andere rechtliche Qualifikation mag in Fällen der nicht an derartige Etablissements gebundenen Prostitution denkbar sein, weil es eben bei Beurteilung der Arbeitnehmerähnlichkeit besonders auf die wirtschaftliche Verknüpfung der Tätigkeit der Ausländerinnen mit dem Bar- oder Bordellbetrieb, in welchem sie tätig werden, ankommt; Hinweis E 29. November 2007, 2007/09/0231; E 9. Oktober 2006, 2005/09/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090086.X02Im RIS seit
07.09.2009Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009