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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0072 E 4. Oktober 2001 RS 8Stammrechtssatz
Wegen der im nahen Angehörigkeitsverhältnis häufigen Mehrdeutigkeit von Sachverhalten besteht im konkreten Fall eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Bf hinsichtlich der Klärung der Frage, wer Betriebsführer nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG ist (Hinweis auf die ebenfalls die Pflichtversicherung wegen landwirtschaftlicher Betriebsführung betreffenden Erkenntnisse vom 19. September 1980, 1171/77, und vom 22. Februar 1985, 81/08/0150).Wegen der im nahen Angehörigkeitsverhältnis häufigen Mehrdeutigkeit von Sachverhalten besteht im konkreten Fall eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Bf hinsichtlich der Klärung der Frage, wer Betriebsführer nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, BSVG ist (Hinweis auf die ebenfalls die Pflichtversicherung wegen landwirtschaftlicher Betriebsführung betreffenden Erkenntnisse vom 19. September 1980, 1171/77, und vom 22. Februar 1985, 81/08/0150).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006080236.X01Im RIS seit
16.11.2009Zuletzt aktualisiert am
11.02.2010