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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit ist von jener Verwendungsgruppe auszugehen, in die der Beamte ernannt worden ist (Hinweis E vom 17. Oktober 2008, 2005/12/0110, sowie vom 20. Mai 2009, 2008/12/0082, jeweils mwN). Dabei kommt es nicht darauf an, wann der Beamte zuletzt eine seiner dienstrechtlichen Stellung entsprechende Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120230.X05Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013