Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages auf Vorliegen der Ernennungsvoraussetzungen:
Bei den Ernennungsvoraussetzungen handelt es sich um rechtserhebliche Tatsachen (Hinweis E vom 20. Mai 2009, 2008/12/0144). Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Vorliegens der Ernennungsvoraussetzungen kann nicht darin gelegen sein, die Ernennung selbst zu erwirken, zumal insoweit keine Parteistellung besteht (Hinweis E vom 30. Mai 2006, 2003/12/0102). Es darf auch keine Feststellung zur Frage ergehen, "weshalb eine Ernennung bis jetzt unterblieben" ist. Motive oder Gründe für das Unterbleiben einer Entscheidung sind nämlich keinesfalls feststellungsfähig.
Schlagworte
Dienstrecht Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120217.X05Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016