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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2005/12/0261 E 30. Mai 2006 RS 1Stammrechtssatz
Im PT-Schema besteht grundsätzlich weder ein Recht auf Ernennungen zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen). Dem Beamten kommt in derartigen Verfahren keine Parteistellung und daher auch kein Antragsrecht zu (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2006, Zl. 2005/12/0262). Solche Rechte sind auch aus § 65 Abs. 3 erster Satz PBVG 1996 nicht ableitbar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0145).Im PT-Schema besteht grundsätzlich weder ein Recht auf Ernennungen zur Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses noch auf Ernennungen im Dienstverhältnis (Überstellungen, Beförderungen). Dem Beamten kommt in derartigen Verfahren keine Parteistellung und daher auch kein Antragsrecht zu vergleiche das hg. Erkenntnis vom 31. Jänner 2006, Zl. 2005/12/0262). Solche Rechte sind auch aus Paragraph 65, Absatz 3, erster Satz PBVG 1996 nicht ableitbar vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2006, Zl. 2005/12/0145).
Schlagworte
DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120217.X02Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016