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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Hat der Arbeitgeber seinem Erntehelfer nicht einmal entsprechende Anweisungen zur Hintanhaltung von Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Ausländern erteilt, so hat er schon damit den Nachweis über das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems nicht erbracht (vgl. E 22. Oktober 2003, 2000/09/0170).Hat der Arbeitgeber seinem Erntehelfer nicht einmal entsprechende Anweisungen zur Hintanhaltung von Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Ausländern erteilt, so hat er schon damit den Nachweis über das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems nicht erbracht vergleiche E 22. Oktober 2003, 2000/09/0170).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009090183.X01Im RIS seit
13.10.2009Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010