RS Vwgh 2009/9/17 2007/07/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2009
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/05/0021 E 31. März 2008 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund ihres Antrages auf Zustellung des Bescheides haben die Beschwerdeführer einen Anspruch darauf, dass entweder entsprechend diesem Antrag der Bescheid zugestellt wird oder dass dann, wenn die belangte Behörde die Auffassung vertritt, den Beschwerdeführern komme in dem betreffenden Verfahren keine Parteistellung zu, darüber mit Bescheid abgesprochen wird, wobei auch ein Feststellungsbescheid über die Parteistellung in Betracht kommt (Hinweis auf die hg. Erkenntnisse vom 31. Jänner 2000, Zl. 99/10/0202, vom 25. April 1996, Zl. 95/07/0216, und vom 14. Dezember 2007, Zl. 2006/05/0071, mit weiteren Nachweisen).

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007070052.X01

Im RIS seit

19.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten