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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Dass eine Studienreise - etwa auf Grund der klimatischen Bedingungen oder der umfangreichen Besichtigungstätigkeit - als strapaziös einzustufen ist, indiziert nicht die berufliche oder betriebliche Veranlassung einer derartigen Unternehmung (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. November 2004, 2000/13/0183, und vom 28. März 2001, 2000/13/0194).Dass eine Studienreise - etwa auf Grund der klimatischen Bedingungen oder der umfangreichen Besichtigungstätigkeit - als strapaziös einzustufen ist, indiziert nicht die berufliche oder betriebliche Veranlassung einer derartigen Unternehmung vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 24. November 2004, 2000/13/0183, und vom 28. März 2001, 2000/13/0194).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150062.X03Im RIS seit
30.11.2009Zuletzt aktualisiert am
29.03.2010