RS Vwgh 2009/11/23 2006/05/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2009
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §101 Abs3;
BauO Wr §134a;
BauRallg;

Rechtssatz

Wenn auch die Einhaltung der Bestimmungen über den Brandschutz nicht zu den nach § 134a Wr BauO geltendmachbaren Nachbarrechten zählt (Hinweis E vom 21. November 2000, 2000/05/0185; zur früheren Rechtslage siehe etwa das E vom 2. Dezember 1997, 94/05/0354), so ergibt sich doch (unabhängig von § 134a Wr BauO) für das Recht des Nachbarn auf Zustimmung zu einer Errichtung von Öffnungen in Feuermauern im Grunde des § 101 Abs. 3 Wr BauO eine Parteistellung des Nachbarn im diesbezüglichen Bewilligungsverfahren, allerdings nur hinsichtlich der Frage, ob seine Zustimmung notwendig ist und bejahendenfalls, ob sie vorliegt.Wenn auch die Einhaltung der Bestimmungen über den Brandschutz nicht zu den nach Paragraph 134 a, Wr BauO geltendmachbaren Nachbarrechten zählt (Hinweis E vom 21. November 2000, 2000/05/0185; zur früheren Rechtslage siehe etwa das E vom 2. Dezember 1997, 94/05/0354), so ergibt sich doch (unabhängig von Paragraph 134 a, Wr BauO) für das Recht des Nachbarn auf Zustimmung zu einer Errichtung von Öffnungen in Feuermauern im Grunde des Paragraph 101, Absatz 3, Wr BauO eine Parteistellung des Nachbarn im diesbezüglichen Bewilligungsverfahren, allerdings nur hinsichtlich der Frage, ob seine Zustimmung notwendig ist und bejahendenfalls, ob sie vorliegt.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Brandschutz (Bestimmungen feuerpolizeilichen Charakters) BauRallg5/1/4 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006050118.X04

Im RIS seit

31.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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