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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art20 Abs1;Rechtssatz
Weisungen, welche die Geltendmachung subjektiver Rechte des Beamten durch gegenüber den gesetzlichen Vorschriften verschärfte oder veränderte Formvorschriften erschweren, lösten keine Befolgungspflicht aus (Hinweis E vom 13. September 2006, Zl. 2006/12/0011).
(Hier: Die Weisung, eine Reiserechnung ausschließlich mittels eines speziellen Formulars geltend zu machen, wohingehend § 36 Abs. 1 RGV 1955 idF vor der Novelle BGBl. Nr. 665/1994 lediglich die Legung einer eigenhändig unterfertigten Reiserechnung verlangt.)(Hier: Die Weisung, eine Reiserechnung ausschließlich mittels eines speziellen Formulars geltend zu machen, wohingehend Paragraph 36, Absatz eins, RGV 1955 in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994, lediglich die Legung einer eigenhändig unterfertigten Reiserechnung verlangt.)
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009120006.X02Im RIS seit
29.01.2010Zuletzt aktualisiert am
28.08.2014