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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §75;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0092 E 13. März 2009 RS 10Stammrechtssatz
Personalknappheit kann als zwingendes dienstliches Interesse angesehen werden, das die Gewährung eines Karenzurlaubes ausschließt bzw. im Rahmen der Ermessensübung gegen dessen Bewilligung ins Treffen geführt werden kann (vgl. zu § 75 RDG das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 1986, Zl. 85/12/0116, und zu § 75 BDG 1979 die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1999, Zl. 99/12/0107, sowie vom 28. April 2008, Zl. 2005/12/0059).Personalknappheit kann als zwingendes dienstliches Interesse angesehen werden, das die Gewährung eines Karenzurlaubes ausschließt bzw. im Rahmen der Ermessensübung gegen dessen Bewilligung ins Treffen geführt werden kann vergleiche zu Paragraph 75, RDG das hg. Erkenntnis vom 16. Juni 1986, Zl. 85/12/0116, und zu Paragraph 75, BDG 1979 die hg. Erkenntnisse vom 26. Mai 1999, Zl. 99/12/0107, sowie vom 28. April 2008, Zl. 2005/12/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120220.X10Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013