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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1 idF 1997/I/061;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0092 E 13. März 2009 RS 15Stammrechtssatz
Neben den gesetzlichen Vorgaben sind bei Prüfung des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen gemäß § 50a Abs 1 BDG 1979 nicht zuletzt auch die durch Maßnahmen der inneren Organisation und der Personalverwaltung geschaffene Aufbau- und Ablauforganisation zu berücksichtigen. Insbesondere im Zusammenhang mit Versetzungen hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass Organisationsmaßnahmen ein wichtiges dienstliches Interesse begründen und damit Anlass für Personalmaßnahmen sein können (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2008, Zl. 2005/12/0092, mwN).Neben den gesetzlichen Vorgaben sind bei Prüfung des Vorliegens wichtiger dienstlicher Interessen gemäß Paragraph 50 a, Absatz eins, BDG 1979 nicht zuletzt auch die durch Maßnahmen der inneren Organisation und der Personalverwaltung geschaffene Aufbau- und Ablauforganisation zu berücksichtigen. Insbesondere im Zusammenhang mit Versetzungen hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass Organisationsmaßnahmen ein wichtiges dienstliches Interesse begründen und damit Anlass für Personalmaßnahmen sein können vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2008, Zl. 2005/12/0092, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120220.X07Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013