RS Vwgh 2010/1/28 2009/12/0156

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Veröffentlicht am 28.01.2010
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §8;
LDG 1984 §8 Abs1;
LDG 1984 Anl Art2 Z2 SubZ1 idF 2007/I/96;
VwGG §34 Abs1;
  1. VwGG § 34 heute
  2. VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 34 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 34 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 34 gültig von 01.08.2004 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 89/2004
  7. VwGG § 34 gültig von 01.09.1997 bis 31.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/1997
  8. VwGG § 34 gültig von 05.01.1985 bis 31.08.1997

Rechtssatz

Die Beamtin erachtet sich in ihrem Recht darauf verletzt, im Rahmen der Ernennung (Überstellung) auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L2a2 zur Hauptschullehrerin, also in die (Unter-)Verwendung gemäß Art. II Z. 2 Subziffer 1 der Anlage zum LDG 1984 ernannt (überstellt) zu werden. Es besteht aber kein subjektives Recht des Beamten auf Überstellung und - in Ansehung der Erlangung einer Planstelle durch Überstellung - auch keine Parteistellung (Hinweis E vom 9. Juni 2004, Zl. 2004/12/0001, sowie die dort wiedergegebene Rechtsprechung). Nichts anderes gilt aber auch für das hier geltend gemachte Recht auf eine in einer bestimmten Weise definierte Planstelle der Verwendungsgruppe L2a2 ernannt (überstellt) zu werden.Die Beamtin erachtet sich in ihrem Recht darauf verletzt, im Rahmen der Ernennung (Überstellung) auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L2a2 zur Hauptschullehrerin, also in die (Unter-)Verwendung gemäß Artikel römisch zwei, Ziffer 2, Subziffer 1 der Anlage zum LDG 1984 ernannt (überstellt) zu werden. Es besteht aber kein subjektives Recht des Beamten auf Überstellung und - in Ansehung der Erlangung einer Planstelle durch Überstellung - auch keine Parteistellung (Hinweis E vom 9. Juni 2004, Zl. 2004/12/0001, sowie die dort wiedergegebene Rechtsprechung). Nichts anderes gilt aber auch für das hier geltend gemachte Recht auf eine in einer bestimmten Weise definierte Planstelle der Verwendungsgruppe L2a2 ernannt (überstellt) zu werden.

Schlagworte

Dienstrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009120156.X02

Im RIS seit

07.05.2010

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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