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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a Abs1;Rechtssatz
Die vom Beamten zu Gunsten der Gewährung von Sabbatical ins Treffen geführten (persönlichen) Gründe sind ohne Bedeutung. Maßgeblich dafür, ob die Abweisung des Antrages auf Sabbatical rechtmäßig war, ist ausschließlich, ob der Versagungsgrund des § 78e Abs. 2 dritter Satz BDG 1979, der auch das im ersten Absatz erwähnte dienstliche Interesse "authentisch interpretiert" vorliegt oder nicht.(Zur Auslegung des § 78e BDG 1979 vgl. die E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220, und vom 28. Jänner 2010, 2009/12/0008 und 2009/12/0051)Die vom Beamten zu Gunsten der Gewährung von Sabbatical ins Treffen geführten (persönlichen) Gründe sind ohne Bedeutung. Maßgeblich dafür, ob die Abweisung des Antrages auf Sabbatical rechtmäßig war, ist ausschließlich, ob der Versagungsgrund des Paragraph 78 e, Absatz 2, dritter Satz BDG 1979, der auch das im ersten Absatz erwähnte dienstliche Interesse "authentisch interpretiert" vorliegt oder nicht.(Zur Auslegung des Paragraph 78 e, BDG 1979 vergleiche die E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220, und vom 28. Jänner 2010, 2009/12/0008 und 2009/12/0051)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008120202.X01Im RIS seit
21.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015