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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob der im Zeitpunkt der Erlassung eines die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit versagenden Bescheides vorliegende Fehlbestand allenfalls auch auf eine verfehlte Bewirtschaftung von Planstellen in der Vergangenheit zurückzuführen gewesen sein mochte (Hinweis E vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220); demgegenüber ist aber bei der Prognostizierung eines allenfalls für den (noch festzulegenden) datumsmäßig bestimmten Zeitraum der Herabsetzung weiterhin bestehenden Fehlbestandes jedenfalls von einer zweckmäßigen zukünftigen Planstellenbewirtschaftung auszugehen (Hinweis E vom 25. September 2002, 2001/12/0131). Dazu zählt auch das Erfordernis einer "Personalknappheit" - in Relation zu den nach dem Bundesfinanzgesetz ohnedies zur Verfügung stehenden Planstellen verstanden - dadurch entgegenzuwirken, dass freie Planstellen jedenfalls dann so rasch als möglich nachbesetzt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geboten erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120044.X03Im RIS seit
22.06.2010Zuletzt aktualisiert am
04.05.2011