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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/07/0197 E 26. April 1995 VwSlg 14248 A/1995 RS 4Stammrechtssatz
Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach § 138 Abs 1 lit a WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt nicht nur einen Alternativauftrag gemäß § 138 Abs 2 WRG aus (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0220, E 24.9.1991, 91/07/0016), sondern auch die Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für dasselbe Vorhaben, das bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Abtragungsauftrages nach § 138 Abs 1 lit a WRG aus öffentlichen Interessen gewesen ist (Hinweis E 28.11.1963, 1491/63).Das auf öffentliche Interessen gründende Erfordernis nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, schließt nicht nur einen Alternativauftrag gemäß Paragraph 138, Absatz 2, WRG aus (Hinweis E 21.10.1986, 86/07/0220, E 24.9.1991, 91/07/0016), sondern auch die Möglichkeit der Erwirkung einer nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für dasselbe Vorhaben, das bereits Gegenstand eines rechtskräftigen Abtragungsauftrages nach Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, WRG aus öffentlichen Interessen gewesen ist (Hinweis E 28.11.1963, 1491/63).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070104.X01Im RIS seit
18.06.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010