Index
10/07 VerfassungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §207f;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/12/0113Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/12/0164 E 13. März 2009 RS 3Stammrechtssatz
In Fällen, in denen ein Ernennungsbescheid vom Verfassungsgerichtshof wegen unzureichender Begründung aufgehoben wurde, ist die Behörde bei Erlassung des Ersatzbescheides an die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes gebunden und hat eine der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes entsprechende Begründung ihrer Auswahlentscheidung zu geben (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Februar 2008, Zl. 2005/12/0008, mwN).In Fällen, in denen ein Ernennungsbescheid vom Verfassungsgerichtshof wegen unzureichender Begründung aufgehoben wurde, ist die Behörde bei Erlassung des Ersatzbescheides an die Rechtsauffassung des Verfassungsgerichtshofes gebunden und hat eine der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes entsprechende Begründung ihrer Auswahlentscheidung zu geben vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Februar 2008, Zl. 2005/12/0008, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006120112.X05Im RIS seit
02.08.2010Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011