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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/15/0292 E 4. März 2009 RS 2Stammrechtssatz
Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt (vgl. zB das hg. Erkenntnis vom 10. September 1998, 96/15/0152).Aufwendungen für den Erwerb von Wirtschaftsgütern stellen dann keine außergewöhnliche Belastung dar, wenn durch sie ein entsprechender Gegenwert erlangt wird, wenn somit bloß eine Vermögensumschichtung und keine Vermögensminderung eintritt vergleiche zB das hg. Erkenntnis vom 10. September 1998, 96/15/0152).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010150003.X02Im RIS seit
26.08.2010Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010