RS Vwgh 2010/8/10 2007/17/0012

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Veröffentlicht am 10.08.2010
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
LAO NÖ 1977 §150;
  1. BAO § 198 heute
  2. BAO § 198 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch. Das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich u.a. aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 2006, Zl. 2004/16/0036, mwN).Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch. Das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich u.a. aus einer bescheidmäßigen Festsetzung vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 2006, Zl. 2004/16/0036, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007170012.X02

Im RIS seit

08.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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