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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §198;Rechtssatz
Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch. Das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich u.a. aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 2006, Zl. 2004/16/0036, mwN).Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch. Das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich u.a. aus einer bescheidmäßigen Festsetzung vergleiche dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 2006, Zl. 2004/16/0036, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007170012.X02Im RIS seit
08.09.2010Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011