RS Vwgh 2010/9/8 2008/16/0120

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach ständiger hg. Judikatur ist für eine Richtigstellung immer dann kein Raum, wenn dadurch das jeweilige Rechtssubjekt des Verfahrens ausgetauscht werden sollte (siehe dazu zB das hg. Erkenntnis vom 28. Juni 2007, Zl. 2006/16/0199 mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008160120.X01

Im RIS seit

18.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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