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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FinStrG §13;Rechtssatz
Aufgrund der behördlichen Feststellungen zu den Verurteilungen des Fremden (Verurteilung wegen der Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 und 2 StGB und der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhehlerei nach den §§ 13, 37 Abs. 1 lit. a FinStrG, der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit.a FinStrG) sind die in § 56 Abs. 2 FrPolG 2005 genannten Voraussetzungen im Bezug auf strafgerichtliche Verurteilungen, bei deren Verwirklichung die in § 56 Abs. 1 FrPolG 2005 genannte Gefährdungsprognose indiziert wäre, nicht erfüllt. Sohin konnte auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass das dieser Verurteilung zugrunde liegende Verhalten des Fremden zu einer "schweren Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" iSd § 56 Abs. 1 FrPolG 2005 führen würde (Hinweis E 3. April 2009, 2008/22/0913).Aufgrund der behördlichen Feststellungen zu den Verurteilungen des Fremden (Verurteilung wegen der Vergehen der Urkundenfälschung nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB und der Hehlerei nach Paragraph 164, Absatz eins und 2 StGB und der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhehlerei nach den Paragraphen 13, 37, Absatz eins, Litera a, FinStrG, der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach den Paragraphen 13, 44, Absatz eins, Litera a, FinStrG) sind die in Paragraph 56, Absatz 2, FrPolG 2005 genannten Voraussetzungen im Bezug auf strafgerichtliche Verurteilungen, bei deren Verwirklichung die in Paragraph 56, Absatz eins, FrPolG 2005 genannte Gefährdungsprognose indiziert wäre, nicht erfüllt. Sohin konnte auch nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass das dieser Verurteilung zugrunde liegende Verhalten des Fremden zu einer "schweren Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" iSd Paragraph 56, Absatz eins, FrPolG 2005 führen würde (Hinweis E 3. April 2009, 2008/22/0913).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010180232.X01Im RIS seit
11.10.2010Zuletzt aktualisiert am
30.12.2010