Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
§ 14 Abs. 7 EStG 1988 stellt ausdrücklich auf die Schriftlichkeit der Pensionszusage ab (vgl. Doralt, EStG12, § 14 Tz 45f), nicht auf die Schriftlichkeit des zur Rückdeckung mit einem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Auch muss die Pensionszusage bereits vor Ablauf des betroffenen Gewinnermittlungszeitraumes in schriftlicher Form vorliegen. Daran vermag auch § 21 BAO nichts zu ändern.Paragraph 14, Absatz 7, EStG 1988 stellt ausdrücklich auf die Schriftlichkeit der Pensionszusage ab vergleiche Doralt, EStG12, Paragraph 14, Tz 45f), nicht auf die Schriftlichkeit des zur Rückdeckung mit einem Versicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Auch muss die Pensionszusage bereits vor Ablauf des betroffenen Gewinnermittlungszeitraumes in schriftlicher Form vorliegen. Daran vermag auch Paragraph 21, BAO nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010150115.X01Im RIS seit
21.10.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015