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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs4;Rechtssatz
Nach dem hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2008, 2005/15/0078, ist die Bekanntgabe der Bevollmächtigung eines in der Berufungsverhandlung einschreitenden Rechtsanwaltes bei bestehender Vollmacht einer Steuerberatungs-GmbH, soweit es die Zustellung anlangt, als Bekanntgabe einer weiteren Zustellungsvollmacht anzusehen und die Zustellung gilt bei mehreren Zustellungsbevollmächtigten mit der Vornahme an einen von ihnen als bewirkt. Der im vorliegenden Fall ins Treffen geführte Umstand, dass ein Gesellschafter der Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft über Antrag des einschreitenden Rechtsanwaltes als Zeuge vernommen worden sei, ändert daran ebenso wenig wie das Vorbringen über die Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes in einem andere Bescheide betreffenden Berufungsverfahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010130112.X01Im RIS seit
20.01.2011Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011