RS Vwgh 2010/10/6 2008/19/0407

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Veröffentlicht am 06.10.2010
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

Rechtssatz

Auch nach § 4 AsylG 2005 macht die Asylgewährung in einem anderen Staat einen (neuerlichen) Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet nicht in jedem Fall und unwiderlegbar unzulässig.Auch nach Paragraph 4, AsylG 2005 macht die Asylgewährung in einem anderen Staat einen (neuerlichen) Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet nicht in jedem Fall und unwiderlegbar unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008190407.X01

Im RIS seit

29.10.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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