RS Vwgh 2010/10/20 2005/13/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2010
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/13/0109 E 20. Oktober 2010

Rechtssatz

Die Ausführungen in dem Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, VwSlg 7998 F/2005, und in der dort erwähnten Vorjudikatur bringen nicht zum Ausdruck, von zwei einander widersprechenden Bescheiden könnten beide richtig sein. Sie bringen zum Ausdruck, ein gegenüber einem Steuersubjekt rechtskräftiger Bescheid hindere die richtige Entscheidung in einem späteren ein anderes Steuersubjekt betreffenden Verfahren auch dann nicht, wenn sie zu den dem früheren Bescheid zugrunde gelegten Annahmen im Widerspruch stehe.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2005130108.X01

Im RIS seit

19.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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