Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinBeachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/13/0109 E 20. Oktober 2010Rechtssatz
Die Ausführungen in dem Erkenntnis vom 19. Jänner 2005, 2000/13/0176, VwSlg 7998 F/2005, und in der dort erwähnten Vorjudikatur bringen nicht zum Ausdruck, von zwei einander widersprechenden Bescheiden könnten beide richtig sein. Sie bringen zum Ausdruck, ein gegenüber einem Steuersubjekt rechtskräftiger Bescheid hindere die richtige Entscheidung in einem späteren ein anderes Steuersubjekt betreffenden Verfahren auch dann nicht, wenn sie zu den dem früheren Bescheid zugrunde gelegten Annahmen im Widerspruch stehe.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2005130108.X01Im RIS seit
19.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.03.2011