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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers kann auch im Berufungsverfahren zurückgezogen werden und muss im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides liquid vorliegen (vgl. E 27. Mai 2008, 2007/05/0147).Die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers kann auch im Berufungsverfahren zurückgezogen werden und muss im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides liquid vorliegen vergleiche E 27. Mai 2008, 2007/05/0147).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008100170.X08Im RIS seit
01.12.2010Zuletzt aktualisiert am
21.01.2011