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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §111;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0126 E 26. Mai 1998 RS 1Stammrechtssatz
Die in § 15 WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).Die in Paragraph 15, WRG verankerten Rechte der Fischereiberechtigten können nicht zu einer Versagung der Bewilligung, sondern nur zur Vorschreibung von Vorkehrungen und zur Zuerkennung von Entschädigung führen (Hinweis E 28.3.1996, 96/07/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070194.X02Im RIS seit
28.12.2010Zuletzt aktualisiert am
06.09.2016