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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Zu Fragen der Arbeitsplatzbewertung hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem E vom 26. April 2006, 2005/12/0192, ausgeführt, dass es für die Feststellung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes nicht auf einen nach den Organisationsnormen gesollten Zustand ankommt. Entscheidend sind vielmehr die nach Maßgabe der herrschenden Weisungslage wirksam zugewiesenen Arbeitsplatzaufgaben (Hinweis E vom 11. Oktober 2007, 2007/12/0034). Maßgeblich ist somit der nach der Weisungslage geschaffene, allenfalls für eine höhere Bewertung sprechende "Ist-Zustand" (Hinweis E vom 15. April 2005, 2003/12/0181 = VwSlg. 16.593 A/2005).
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120194.X03Im RIS seit
25.01.2011Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019