Index
000;Norm
AVG §37;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Höß und die Hofräte Dr. Zens, Dr. Schick, Dr. Hinterwirth und Dr. Pfiel als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Lamprecht, über die Beschwerde des B in W, vertreten durch Dr. Walter Riedl, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, gegen den Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 13. August 2003, Zl. 289.079/3-III/13/03, betreffend Arbeitsplatzbewertung, zu Recht erkannt:
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
In Ansehung der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Darstellung des Verfahrensganges im hg. Erkenntnis vom 19. November 2002, Zl. 2001/12/0113, verwiesen.
Ergänzend ergibt sich aus einer von der belangten Behörde über ausdrückliche Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofes im nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren erstatteten ergänzenden Aktenvorlage, dass die im Vorerkenntnis erwähnte undatierte und ungefertigte Stellungnahme mit einem am 6. November 2000 approbierten Begleitschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport übermittelt wurde, in welchem es heißt:
"Als Grundlage für den vom Bediensteten begehrten Feststellungsbescheid wurde das beiliegende Gutachten erstellt."
In dem diesem Begleitschreiben angeschlossenen (undatierten und nicht unterfertigten) Schreiben heißt es, die Aufgaben des Arbeitsplatzes hätten sich seit der Übernahme des Beschwerdeführers in das neue Besoldungsschema nicht wesentlich geändert. Sodann werden die Aufgaben des Arbeitsplatzes des Beschwerdeführers wie folgt beschrieben:
"1. Personalverwaltung:
Der Leiter der Verwaltung hat die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Museums gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen. Er ist hierbei zu Weisungen an die ihm laut Organisationsplan nachgeordneten Mitarbeiter befugt, deren Arbeiten er für die einzelnen Abteilungen zu koordinieren hat. Ihm obliegen ferner die Führung sämtlicher Personalangelegenheiten und die Kontrolle des Dienstbetriebes.
Für die Erfüllung der oben angeführten Aufgaben ist die Kenntnis folgender Gesetze als Vollzugsgrundlage Voraussetzung:
o Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Dienstrechtsverfahrensgesetz, Gehaltsgesetz, Beamtendienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Pensionsgesetz, Personalvertretungsgesetz, Amtshaftungsgesetz, Invalideneinstellungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Gleichbehandlungs- und Ausschreibungsgesetz.
2. Budgetverwaltung:
Zu seinen besonderen Aufgaben zählt die Beratung des Direktors in Haushaltsangelegenheiten, insbesondere die Erstellung der Beiträge zum Budget (Jahresvoranschlag und Monatsvoranschläge).
Für die Erfüllung dieser Aufgaben sind folgende Gesetze notwendig:
o Kenntnisse der haushaltsrechtlichen, buchhalterischen und buchhaltungsrelevanten Rechtsvorschriften; Bundesvergabegesetz, Reisegebührenvorschrift, Rechtsvorschriften des Haushaltsrechts, Bundeshaushaltsverordnung und Kontenplanverordnung, Richtlinien über die Monatsbewirtschaftung usw.
3. Sonstige Verwaltungsangelegenheiten:
o Verfassen von Sachverhaltsdarstellungen bei Anfragen
bzw. Beschwerden im Auftrag des Direktors.
o Begleitende Kontrolle aller hausinternen
Sicherheitsmaßnahmen.
o Alle Maßnahmen, um einen ordnungsgemäßen und
reibungslosen Ablauf des Museumsbetriebes zu gewährleisten.
ZIELE DES ARBEITSPLATZES
o Erledigung aller Aufgaben der Personalverwaltung und
leitende unmittelbare Koordination und Dienstaufsicht über das unter Punkt 10 angeführte Personal. Schritte zur laufenden Verbesserung des Verwaltungsbetriebes. Verantwortlich für die Einhaltung von z.B. Dienstanweisungen, Rundläufen etc. um einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Museumsbetriebes zu gewährleisten.
o Haushaltsangelegenheiten: Organisation und Durchführung sämtlicher budgetären Belange vor allem in Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
KATALOG der Tätigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben des
Arbeitsplatzes notwendig sind, verbunden mit einer Quantifizierung
des für diese Tätigkeiten erforderlichen Zeitaufwandes im
Verhältnis zum Gesamtbeschäftigungsausmaß (= 100)
TÄTIGKEITEN
Zu Punkt 1
Zu Punkt 2
Zu Punkt 3
QUANTIFIZIERUNG
30 %
60 %
10 %
1. Personalverwaltung:
o Verwaltung und Bearbeitung aller
Planstellenangelegenheiten. Erstellung von unterschriftsfertigen Anträgen für Aufnahmebewilligungen einschließlich der Ersatzkräfte, Verlängerung von Zeitverträgen, Planstellenumwandlungen, Definitivstellungen, Pragmatisierungen, Überstellungen, Versetzungen sowie Kündigungen, Entlassungen, Pensionierungen, Beförderungen usw.
o Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen bei Anträgen im Zusammenhang mit Bevorschussungen, Fahrtkostenzuschüssen und Geldaushilfen, sowie bei Karenzurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Kuraufenthalten, Bezugsregelungen, Änderungen des Familienstandes, Zulassung zu Dienstprüfungen, Kinderzulagen, Ausstellen von Arbeitszeitbestätigungen usw.
o Erarbeitung und Koordinierung der Dienstpläne u.
Arbeitsplatzbeschreibungen hinsichtlich der Öffnungszeiten des
Museums, mit dem Ziel, optimale Serviceleistungen für den
Museumsbesucher zu erreichen.
o Ordnungsgemäße Abwicklung der Ansprüche auf
Nebengebühren (Sonn- und Feiertagsgebühren, Überstunden,
pauschalierte Mehrleistungsvergütungen).
o Fremdpersonalabwicklung mit Leasingfirmen für den
laufenden Bedarf an Aufsichtspersonal bzw. als kurzfristigen
Ersatz für unvorgesehene Ausfälle, Abwicklung der Werkverträge.
o Durchführung von Aufnahmegesprächen, sowie Auswahl
des Personals des unter Punkt 10 zugeteilten und unterstellten
Personals.
o Arbeitsgespräche mit dem Oberaufseher (täglich) bzw.
mit dem Werkstättenpersonal (wöchentlich).
2. Budgetverwaltung:
o Erstellung der Monats- sowie Jahresbudgetplanung
o Erstellung des Bundesvoranschlages
o Budgetvollzug - Personalausgaben, Anlagen,
Aufwendungen, zweckgebundene Gebarung, erfolgswirksame und
bestandswirksame Gebarung, erfolgswirksame und bestandswirksame
Einnahmen
o Bedarfserhebung, sowie selbstständige und
eigenverantwortliche Kontrolle der Einhaltung des Budgetrahmens -
Erstellen der Monatsanforderung
o Koordination und Vergabe aller Aufträge an
Fremdfirmen. Durchführung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung
einschließlich der Abwicklung der Reiserechnungen
o Durchführung von Ausschreibungen nach ÖNORM A2050
für Ausstellungen
o Erstellung von Statistiken, Ausgaben-
Einnahmenstruktur/Zahlenübersicht
o Erstellen von Anträgen für Umschichtungen,
überplanmäßige Ausgaben (zweckgebundene Gebarung), Auflösungen von
Rücklagen usw.
o Kontrolle des Verkaufes von Eintrittskarten,
Broschüren u.a.
o Mitarbeit bei der Erstellung von Konzepten zur
Adaptierung der betrieblichen Reorganisation im Hinblick auf die
geplante Ausgliederung.
3. Sonstige Verwaltungsangelegenheiten:
o Gebäudeaufsicht: Feststellen von Mängeln aller Art
in den Schau- und Betriebsräumen des Museums und entsprechende
Veranlassung zur Behebung derselben. Diesbezügliche Kontaktnahme
mit der Burghauptmannschaft bzw. mit einschlägigen Firmen.
o Teilrechtsfähigkeit: Abwicklung von
Vorfinanzierungen der Teilrechtsfähigkeit, insbesondere
Refundierungen aus der reellen Gebarung an die
Teilrechtsfähigkeit, Rechnungskontrolle.
o Sicherheitsdienst: Mitarbeit und
Koordinationsaufgaben im Rahmen der Sicherheit.
o Mietverträge: Ausformulierung von Verträgen für
diverse im Museum stattfindenden Veranstaltungen.
Einteilung der KFZ-Fahrten, Inventarverwaltung, Erstellen der Energiestatistik usw.
Zu den oben stehenden Angaben wird bemerkt, dass die Arbeitsplatzbeschreibungen im Regelfall von den Arbeitsplatzinhabern selbst zu erstellen und dann vom direkten Vorgesetzten zu bestätigen sind.
Hinsichtlich der Bewertung ist hierzu ergänzend zu erwähnen, dass sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Personalverwaltung rein konzeptiv erfolgen, weil die Dienststelle nicht Dienstbehörde ist. Sämtliche Personal- und sonstige Ressourcen werden der Dienststelle, dem Museum für Völkerkunde, von der Zentralstelle, dem BMBWK, vorgegeben, sodass diesbezüglich nicht einmal vom Leiter des Museums uneingeschränkte Entscheidungen zu treffen sind. Erst über diese zugewiesenen Mittel kann der Museumsdirektor unter Berücksichtigung der Haushalts- und Verwaltungsvorschriften und unter Oberaufsicht der Zentralstelle verfügen. Der Verwaltungsführer ist grundsätzlich für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verrechnung aller Ressourcen zuständig und hat den Dienststellenleiter, der in meist wissenschaftlicher Funktion nicht detailliert über einschlägige Rechtsvorschriften der Haushalts- und Personalführung informiert ist, in seinen Aktivitäten zu beraten und zu unterstützen.
Darüber hinausgehende Angaben über Ankäufe von Objekten oder die Vorbereitung von Veranstaltungen sind nur bedingt Angelegenheit der Verwaltung, weil hierfür in Bundesmuseen grundsätzlich eigenes Personal in den wissenschaftlichen Abteilungen oder Kustodiaten zu Verfügung steht.
Eine vorbereitende Tätigkeit im Zusammenhang mit der Eingliederung des Museums für Völkerkunde in das Kunsthistorische Museum Wien wäre eine einmalige und befristete Angelegenheit und daher nicht als Bestandteil der Aufgaben des Arbeitsplatzes zu werten."
Sodann wird als Vergleichsarbeitsplatz der unter Punkt 2.7.6. lit. h des Richtverwendungskatalogs in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), genannte Arbeitsplatz des Verwaltungsführers der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt "Francisco-Josephinum" (im Folgenden auch FJ) beschrieben. Dabei handle es sich um eine der größten landwirtschaftlichen Schulen mit einem angeschlossenen Internatsbetrieb für ca. 400 Schüler und den dazugehörigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie Turnhalle, Sportplatz, Tennisplätze, Kraftkammer usw. Sodann wird als Vergleichsarbeitsplatz der unter Punkt 2.7.6. Litera h, des Richtverwendungskatalogs in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 333 (im Folgenden: BDG 1979), genannte Arbeitsplatz des Verwaltungsführers der Höheren landwirtschaftlichen Bundeslehranstalt "Francisco-Josephinum" (im Folgenden auch FJ) beschrieben. Dabei handle es sich um eine der größten landwirtschaftlichen Schulen mit einem angeschlossenen Internatsbetrieb für ca. 400 Schüler und den dazugehörigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie Turnhalle, Sportplatz, Tennisplätze, Kraftkammer usw.
Verwaltungsführer seien im Allgemeinen für die beiden Hauptbereiche Verrechnung bzw. Haushaltsangelegenheiten und Personalangelegenheiten zuständig. Der Vergleichsarbeitsplatz sei wie folgt beschrieben worden:
"AUFGABEN DES ARBEITSPLATZES
Aufgaben des Kassenleiters:
Im Sinne des § 12 BHV obliegen dem Kassenleiter insbesondere: Im Sinne des Paragraph 12, BHV obliegen dem Kassenleiter insbesondere:
1. Die Festlegung der Geschäfts- und
Personaleinteilung für die Kasse, der Zeichnungsberechtigung für
einzelne Bedienstete, Kasse und die Mitwirkung bei der Bestellung
der Stellenleiter.
2. Obsorge für die Schulung und Ausbildung des
Bediensteten der Kasse.
3. Die Überwachung bei Einhaltung der
Haushaltsvorschriften und sonstigen Vorschriften insbesondere die
Obsorge für den ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Vollzug der
Kassenaufgaben.
4. Die Wahrnehmung des Widerspruchsrechtes und der
Meldepflicht gem. § 21.
5. Die Mitwirkung bei der Errichtung von Zahlstellen
sowie bei der Regelung ihrer Aufgaben.
6. Die Mitwirkung bei der Ausübung der Aufsicht über
Zahlstellen.
7. Die Unterfertigung der Ersatzaufträge gem. § 29 und der Einstellungsverfügungen gem. § 24 Abs. 4 auf den Dauer-, Zahlungs- und Verrechnungsaufträgen. 7. Die Unterfertigung der Ersatzaufträge gem. Paragraph 29 und der Einstellungsverfügungen gem. Paragraph 24, Absatz 4, auf den Dauer-, Zahlungs- und Verrechnungsaufträgen.
8. Die Mitunterfertigung und Prüfung der Aufträge an
Kreditunternehmungen.
9. Die Führung und Verwahrung des
Schlüsselverzeichnisses für den Kassenbehälter und der
Unterschriftenprobenblätter.
10. Die Verwahrung der verrechnungspflichtigen
Drucksorten sowie der Vordrucke für die PSK-Anweisungen und
Auszahlungsbestätigungen.
11. Die Unterfertigung von Schriftstücken der Kassen.
Weiters werden dem Kassenleiter die Agenden der Nachprüfung zugeordnet.
Personalaufwand: rd. S 70,000.000,-- Sachaufwand: rd:
S 13,000.000,--
Aufgaben des Verwaltungsleiters:
Führung der Personalakte (150 Bedienstete). Diensteinteilung und Überwachung des Arbeitserfolges der Beamten in handwerklicher Verwendung und Vertragsbediensteten. Einkauf, Ausschreibungen, Preisverhandlungen und Gespräche mit Firmen, Energiekontrolle, Gebäudeverwaltung, Koordinierung mit dem Amt der NÖ Landesregierung, Bundesgebäudeverwaltung, Vertretung der Dienststelle bei Bauverhandlungen und sonstigen Besprechungen sowie bei den Bauausführungen, Planung, Umsetzung und Überwachung aller für den laufenden Schul- und Heimbetrieb (650 Schüler, 150 Bedienstete) erforderlichen Maßnahmen.
ZIELE DES ARBEITSPLATZES
Ein ungestörter Schul- und Heimbetrieb durch kompetente Anlaufstelle für Lehrer, Schüler und Schülereltern einerseits und der für den laufenden Betrieb zuständigen Bediensteten andererseits. Betriebsführung nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
KATALOG der Tätigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes notwendig sind, verbunden mit einer Quantifizierung des für diese Tätigkeiten erforderlichen Zeitaufwandes im Verhältnis zum Gesamtbeschäftigungsausmaß (= 100)
TÄTIGKEITEN
Aufgaben der Kassenleitung
Personalakte
Betriebsplanung (Arbeitseinteilung)
Betriebsplanung (Kontrolle der Tätigkeiten, usw.)
Vertretung des FJ nach außen (Einkauf, Ausschreibungen, etc.)
Vertretung des FJ nach innen (Anlaufstelle für Lehrer, Bedienstete, Schüler)
Haustechnik, Gebäudeverwaltung, Bauüberwachungen, Energie- und Sicherheitsaufgaben
QUANTIFIZIERUNG
35 %
10 %
15 %
10 %
5 %
10 %
15 %"
Sodann vergleicht das genannte Schreiben die beiden
Arbeitsplätze wie folgt:
"Bereits aus den Arbeitsplatzbeschreibungen für beide Verwaltungsführer ist ein hoher Grad an Übereinstimmung und Gleichwertigkeit erkennbar.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschreibungen und der aus ho. Sicht gleichrangigen organisatorischen und hierarchischen Positionen ergeben sich für den Arbeitsplatz des Beschwerdeführers und den Vergleichsarbeitsplatz am 'Francisco-Josephinum' nach den einzelnen Bewertungskriterien gem. § 137 BDG 1979 folgende Zuordnungen:Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschreibungen und der aus ho. Sicht gleichrangigen organisatorischen und hierarchischen Positionen ergeben sich für den Arbeitsplatz des Beschwerdeführers und den Vergleichsarbeitsplatz am 'Francisco-Josephinum' nach den einzelnen Bewertungskriterien gem. Paragraph 137, BDG 1979 folgende Zuordnungen:
FACHWISSEN: (zwischen 'fortgeschrittene Fachkenntnisse' und 'grundlegende spezielle Kenntnisse' für beide Arbe