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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §137;Rechtssatz
Die in § 30 Abs. 1 erster Satz GehG 1956 enthaltene Wortfolge "die gemäß § 137 BDG 1979 einer der nachstehenden Verwendungsgruppen zugeordnet ist" stellt bei verfassungskonformer Auslegung auf die objektiv richtige (bzw. durch einen rechtskräftigen Bescheid festgestellte), nicht aber auf die - nicht bescheidförmig erfolgte - faktische Bewertung eines solchen Arbeitsplatzes ab (vgl. hiezu das zur vergleichbaren Bestimmung des § 74 GehG 1956 ergangene E vom 30. Mai 2001, 96/12/0319 = VwSlg. 15.620 A/2001).Die in Paragraph 30, Absatz eins, erster Satz GehG 1956 enthaltene Wortfolge "die gemäß Paragraph 137, BDG 1979 einer der nachstehenden Verwendungsgruppen zugeordnet ist" stellt bei verfassungskonformer Auslegung auf die objektiv richtige (bzw. durch einen rechtskräftigen Bescheid festgestellte), nicht aber auf die - nicht bescheidförmig erfolgte - faktische Bewertung eines solchen Arbeitsplatzes ab vergleiche hiezu das zur vergleichbaren Bestimmung des Paragraph 74, GehG 1956 ergangene E vom 30. Mai 2001, 96/12/0319 = VwSlg. 15.620 A/2001).
Schlagworte
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120194.X02Im RIS seit
25.01.2011Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019