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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/12/0038 E 21. April 2004 RS 2Stammrechtssatz
Für die Frage der Gebührlichkeit einer Funktionszulage nach § 30 Abs. 1 GehG 1956 und einer Verwendungszulage nach § 34 Abs. 1 GehG 1956 stellt die Einstufung eines Arbeitsplatzes eines Beamten eine Vorfrage dar (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2001/12/0262, mit weiteren Nachweisen der Vorjudikatur).Für die Frage der Gebührlichkeit einer Funktionszulage nach Paragraph 30, Absatz eins, GehG 1956 und einer Verwendungszulage nach Paragraph 34, Absatz eins, GehG 1956 stellt die Einstufung eines Arbeitsplatzes eines Beamten eine Vorfrage dar vergleiche dazu das hg. Erkenntnis vom 23. Oktober 2002, Zl. 2001/12/0262, mit weiteren Nachweisen der Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120194.X01Im RIS seit
25.01.2011Zuletzt aktualisiert am
13.03.2019