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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Ein subjektives Recht einer niederösterreichischen Landesbeamtin "auf Zuweisung einer ihrer bisherigen Verwendung gleichwertigen und zumutbaren Tätigkeit" existiert nicht, zumal einem Beamten überhaupt kein Rechtsanspruch auf Versetzung oder Verwendungsänderung zukommt (Hinweis E vom 10. März 2009, 2008/12/0070, sowie zur Bundesrechtslage das E vom 24. Jänner 1996, 95/12/0026).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120025.X02Im RIS seit
16.05.2011Zuletzt aktualisiert am
17.05.2011