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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Dass Provisionen nur bei Abschluss von Verträgen gezahlt wurden (im "Werkvertrag" ist allerdings auch die Leistung von Betreuungsprovisionen vorgesehen, "sobald eine Beziehung durch Kunde und Mitarbeiter hergestellt ist"), vermag nicht das Vorliegen eines Werkvertrages zu belegen, da eine provisionsbezogene Entlohnung allein noch keinen Werkvertrag begründet und daher der Annahme eines freien Dienstverhältnisses und damit einer Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG nicht entgegensteht (Hinweis E 2. April 2008, 2007/08/0107).Dass Provisionen nur bei Abschluss von Verträgen gezahlt wurden (im "Werkvertrag" ist allerdings auch die Leistung von Betreuungsprovisionen vorgesehen, "sobald eine Beziehung durch Kunde und Mitarbeiter hergestellt ist"), vermag nicht das Vorliegen eines Werkvertrages zu belegen, da eine provisionsbezogene Entlohnung allein noch keinen Werkvertrag begründet und daher der Annahme eines freien Dienstverhältnisses und damit einer Versicherungspflicht gemäß Paragraph 4, Absatz 4, ASVG nicht entgegensteht (Hinweis E 2. April 2008, 2007/08/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007080153.X02Im RIS seit
18.04.2011Zuletzt aktualisiert am
19.05.2011