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E3R E05204020Norm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art67 Abs1;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund des Erkenntnisses vom 21. Dezember 1993, Zl. 93/08/0239, wonach Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft keine Dienstnehmer und daher nicht vollversichert nach § 4 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG sind, können diese kein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis im Inland begründen.Vor dem Hintergrund des Erkenntnisses vom 21. Dezember 1993, Zl. 93/08/0239, wonach Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft keine Dienstnehmer und daher nicht vollversichert nach Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG sind, können diese kein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis im Inland begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2007080080.X01Im RIS seit
09.05.2011Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011