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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §539a;Rechtssatz
Es ist wirtschaftlich nicht ganz ungewöhnlich, die Absicht zur Auflösung eines Dienstverhältnisses nicht durch Kündigung, sondern durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verwirklichen (Hinweis E 23. Jänner 2008, Zl. 2006/08/0325).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008080154.X04Im RIS seit
19.05.2011Zuletzt aktualisiert am
22.09.2011