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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Wenn sich ein Dienstnehmer aufgrund seiner Dienstnehmerstellung rechtswidrig, etwa durch Veruntreuung, Vermögensgegenstände seiner Arbeitgeberin zueignet, so sind darin steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erblicken. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 25. Februar 1997, 95/14/0112, ausgesprochen hat, sind die nach Aufdeckung der rechtswidrigen Handlung vom Dienstnehmer zu leistenden Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt für den betrieblichen Bereich entsprechend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150259.X03Im RIS seit
27.05.2011Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017