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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/04/0130 E 15. Oktober 2003 RS 1Stammrechtssatz
Um dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z. 1 VStG im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005) zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Messanlagen im rechtsgeschäftlichen Verkehr bestanden habe. Dies wäre insbesondere deshalb von Bedeutung gewesen, weil eine Eichpflicht dann nicht besteht, wenn das Messgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch dient.Um dem Konkretisierungsgebot des Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005) zu genügen, wäre es erforderlich gewesen, spruchgemäß zu umschreiben, worin das Bereithalten der Messanlagen im rechtsgeschäftlichen Verkehr bestanden habe. Dies wäre insbesondere deshalb von Bedeutung gewesen, weil eine Eichpflicht dann nicht besteht, wenn das Messgerät nur dem innerbetrieblichen Gebrauch dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009040152.X01Im RIS seit
29.07.2011Zuletzt aktualisiert am
03.07.2014