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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0058).Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte vergleiche beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0058).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2008150010.X02Im RIS seit
16.08.2011Zuletzt aktualisiert am
27.02.2015