RS Vwgh 2011/7/7 2008/15/0010

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Veröffentlicht am 07.07.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0058).Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ist nach der ständigen Rechtsprechung (jedenfalls) dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht keinen Sanierungseffekt hätte vergleiche beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 2006, 2003/13/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2008150010.X02

Im RIS seit

16.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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