RS Vwgh 2011/9/13 2009/22/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2011
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Sendebestätigung lässt - auch unter Berücksichtigung des allfälligen Fehlens eines "E-Mail-Fehlberichts" bzw. einer Retournierung des abgesendeten E-Mails an den Versender - nur erkennen, dass ein E-Mail von der im Sendebericht angeführten Mailadresse versendet wurde; die Sendebestätigung lässt jedoch nicht den zwingenden Schluss zu, dass das gesendete E-Mail beim Empfänger auch tatsächlich eingelangt ist (Hinweis E vom 3. September 2003, 2002/03/0139).

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009220222.X01

Im RIS seit

17.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten