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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Da die Überprüfung der arbeitsmarktbehördlichen Papiere bereits vor Arbeitsaufnahme zu erfolgen hat, reicht es im Zusammenhang mit der Dartuung eines wirksamen Kontrollsystems jedenfalls nicht aus, den Angaben einer Arbeit suchenden Ausländerin zunächst einmal Glauben zu schenken, ohne gleichzeitig und jedenfalls noch vor Arbeitsaufnahme durch diese Ausländerin deren Angaben durch Einsicht in - zum Einstellungszeitpunkt gültige und nicht wie hier bereits abgelaufene - Personaldokumente und arbeitsmarktrechtliche Bewilligungen zu überprüfen (vgl. E 4. September 2006, 2005/09/0073).Da die Überprüfung der arbeitsmarktbehördlichen Papiere bereits vor Arbeitsaufnahme zu erfolgen hat, reicht es im Zusammenhang mit der Dartuung eines wirksamen Kontrollsystems jedenfalls nicht aus, den Angaben einer Arbeit suchenden Ausländerin zunächst einmal Glauben zu schenken, ohne gleichzeitig und jedenfalls noch vor Arbeitsaufnahme durch diese Ausländerin deren Angaben durch Einsicht in - zum Einstellungszeitpunkt gültige und nicht wie hier bereits abgelaufene - Personaldokumente und arbeitsmarktrechtliche Bewilligungen zu überprüfen vergleiche E 4. September 2006, 2005/09/0073).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011090120.X01Im RIS seit
04.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011