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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Ob die Voraussetzungen der Verschlechterungen des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers um eine Güteklasse im Anwendungsbereich des § 104a WRG 1959 vorliegen, hat die Behörde in Wahrnehmung ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zu prüfen (vgl E 31. März 2005, 2004/07/0016).Ob die Voraussetzungen der Verschlechterungen des Zustands eines Oberflächen- oder Grundwasserkörpers um eine Güteklasse im Anwendungsbereich des Paragraph 104 a, WRG 1959 vorliegen, hat die Behörde in Wahrnehmung ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht zu prüfen vergleiche E 31. März 2005, 2004/07/0016).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009070074.X02Im RIS seit
11.10.2011Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015