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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §154 idF 2004/I/176;Rechtssatz
Jene Motive, die den Gesetzgeber zur Erteilung einer Ermächtigung an die Dienstbehörde bewogen haben, auch außerhalb von Dienstreisen Reisekostenzuschüsse an Universitätslehrer zu gewähren, treffen für Universitätsprofessoren (§ 154 Z. 1 BDG 1979) zumindest in gleicher Intensität zu wie für andere Gruppen von Universitätslehrern (§ 154 Z. 2 bis 4 BDG 1979). Folglich ist davon auszugehen, dass es der immanenten Teleologie des § 48b RGV 1955 widersprechen würde, wenn gerade Universitätsprofessoren in Ansehung der Erlangung eines Reisekostenzuschusses gemäß der zitierten Bestimmung schlechter gestellt wären als alle übrigen Universitätslehrer. Dies wäre allerdings nur dann der Fall, wenn es Universitätsprofessoren in bestimmten Fallkonstellationen - anders als anderen Universitätslehrern in vergleichbaren Fallkonstellationen - von vornherein verunmöglicht wäre, die für eine Zuerkennung der Geldleistung nach § 48b RGV 1955 vorausgesetzte Bewilligung nach § 160 Abs. 1 BDG 1979 überhaupt zu erlangen.Jene Motive, die den Gesetzgeber zur Erteilung einer Ermächtigung an die Dienstbehörde bewogen haben, auch außerhalb von Dienstreisen Reisekostenzuschüsse an Universitätslehrer zu gewähren, treffen für Universitätsprofessoren (Paragraph 154, Ziffer eins, BDG 1979) zumindest in gleicher Intensität zu wie für andere Gruppen von Universitätslehrern (Paragraph 154, Ziffer 2 bis 4 BDG 1979). Folglich ist davon auszugehen, dass es der immanenten Teleologie des Paragraph 48 b, RGV 1955 widersprechen würde, wenn gerade Universitätsprofessoren in Ansehung der Erlangung eines Reisekostenzuschusses gemäß der zitierten Bestimmung schlechter gestellt wären als alle übrigen Universitätslehrer. Dies wäre allerdings nur dann der Fall, wenn es Universitätsprofessoren in bestimmten Fallkonstellationen - anders als anderen Universitätslehrern in vergleichbaren Fallkonstellationen - von vornherein verunmöglicht wäre, die für eine Zuerkennung der Geldleistung nach Paragraph 48 b, RGV 1955 vorausgesetzte Bewilligung nach Paragraph 160, Absatz eins, BDG 1979 überhaupt zu erlangen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010120120.X03Im RIS seit
02.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.11.2011