Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/21/0430 2010/21/0432 2010/21/0431Rechtssatz
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belBeh die von der Erstbehörde ausgesprochene Zurückweisung der Anträge iSd § 43 Abs 2 NAG 2005 gemäß § 66 Abs. 4 AVG ersatzlos behoben. Eine von den Fremden nach dieser Gesetzesstelle vorrangig angestrebte Entscheidung der belBeh in der Sache selbst kam nicht in Betracht, weil die Behörde erster Instanz das Vorliegen einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der erwähnten Anträge verneint und diese daher, ohne eine Prüfung in der Sache vorzunehmen, zurückgewiesen hat. Eine erstmalige Sachentscheidung durch die belBeh hätte somit den Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer inhaltlichen Behandlung des Antrages durch die Erstbehörde) überschritten und sich daher schon mangels Zuständigkeit der (belangten) Berufungsbehörde als unzulässig erwiesen (vgl. E 22. Dezember 2005, 2004/07/0010).Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belBeh die von der Erstbehörde ausgesprochene Zurückweisung der Anträge iSd Paragraph 43, Absatz 2, NAG 2005 gemäß Paragraph 66, Absatz 4, AVG ersatzlos behoben. Eine von den Fremden nach dieser Gesetzesstelle vorrangig angestrebte Entscheidung der belBeh in der Sache selbst kam nicht in Betracht, weil die Behörde erster Instanz das Vorliegen einer Voraussetzung für die Zulässigkeit der erwähnten Anträge verneint und diese daher, ohne eine Prüfung in der Sache vorzunehmen, zurückgewiesen hat. Eine erstmalige Sachentscheidung durch die belBeh hätte somit den Gegenstand des Berufungsverfahrens (Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer inhaltlichen Behandlung des Antrages durch die Erstbehörde) überschritten und sich daher schon mangels Zuständigkeit der (belangten) Berufungsbehörde als unzulässig erwiesen vergleiche E 22. Dezember 2005, 2004/07/0010).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz (siehe auch Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2010210429.X01Im RIS seit
12.01.2012Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015