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L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
TourismusG Tir 2006 §31 Abs1;Rechtssatz
Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden gem. § 3a Abs. 6 UStG 1994 dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Daran vermag auch der Umstand, dass die Unternehmerin ihren Sitz in Deutschland hat und dort allenfalls Vorarbeiten und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bauausführung in Kirchberg in Tirol durchgeführt wurden, nichts zu ändern (zum Vorrang der Bestimmung des § 3a Abs. 6 vgl. Ruppe, UStG 19942, Tz 35 zu § 3a).Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück werden gem. Paragraph 3 a, Absatz 6, UStG 1994 dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Daran vermag auch der Umstand, dass die Unternehmerin ihren Sitz in Deutschland hat und dort allenfalls Vorarbeiten und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bauausführung in Kirchberg in Tirol durchgeführt wurden, nichts zu ändern (zum Vorrang der Bestimmung des Paragraph 3 a, Absatz 6, vergleiche Ruppe, UStG 19942, Tz 35 zu Paragraph 3 a,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170232.X03Im RIS seit
11.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012