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L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
TourismusG Tir 2006 §31 Abs1;Rechtssatz
Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wurde gem. § 3a Abs. 6 UStG 1994 (in der hier anwendbaren Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 52/2009) dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Darunter fallen auch Bauleistungen (soferne nicht eine Werklieferung vorliegt), Reparaturen oder Wartungsarbeiten (vgl. Ruppe, UStG 19942, Tz 33 zu § 3a).Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wurde gem. Paragraph 3 a, Absatz 6, UStG 1994 (in der hier anwendbaren Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,) dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist. Darunter fallen auch Bauleistungen (soferne nicht eine Werklieferung vorliegt), Reparaturen oder Wartungsarbeiten vergleiche Ruppe, UStG 19942, Tz 33 zu Paragraph 3 a,).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2011170232.X01Im RIS seit
11.11.2011Zuletzt aktualisiert am
16.07.2012